GMP-Experten-Vortrag: Medizinischer Cannabis – eine GMP-Herausforderung

Seit März 2017 können schwer kranke Menschen von ihrem behandelnden Arzt ein Rezept für Cannabisarzneimittel aus der Apotheke erhalten. Der Eigenanbau von Cannabis bleibt verboten – und auch in Deutschland angebauter deutscher Cannabis zur medizinischen Verwendung wird voraussichtlich erst ab Ende 2020 zur Verfügung stehen. Bis dahin wird weiterhin Cannabis zur medizinischen Verwendung aus den Nachbarländern und Nicht EU-Staaten importiert werden müssen.

Dennoch gilt auch hier: Arzneipflanzen, die angebaut oder gesammelt werden, müssen festgelegten Qualitätsanforderungen entsprechen. Die anerkannten GACP-Regeln (Good Agricultural and Collection Practice) finden also zweifelsfrei ihre berechtigte Anwendung. Im Laufe der weiteren Verarbeitung stellt sich dann aber nicht nur die Frage nach einer GMP-gerechten Vorgehensweise, sondern auch inwieweit sich GACP und GMP voneinander abgrenzen.

„Nachdem in Deutschland das Ok zum Anbau von medizinischem Cannabis erfolgt ist, stellt sich nicht nur die Frage nach der Abgrenzung von GACP zu GMP, sondern auch die Frage nach einem GMP-gerechten Bunker“, so Alexander Trautmann, Pharmazeut und Principal Consultant bei gempex. „Aufgrund steigender Nachfrage kann man davon ausgehen, dass auch künftig auf den Import von Cannabis zur medizinischen Verwendung zurückgegriffen wird. Grund hierfür ist die Abnahmemengenbegrenzung von insgesamt 10,4t Cannabis, die von der Cannabisagentur des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte für die nächsten vier Jahre festgelegt wurde.“

In seinem Vortrag „Medizinischer Cannabis – eine GMP-Herausforderung“ auf den LOUNGES beleuchtet Alexander Trautmann genau diese Fragestellungen und berichtet auch von den GMP-Herausforderungen in der Praxis.

Medizinischer Cannabis – eine GMP-Herausforderung
Alexander Trautmann, gempex GmbH
29.01.2019 | 16:30 Uhr | Raum 9
dm-Arena, Messe Karlsruhe

Ein kostenloses Eintrittsticket für die Lounges erhalten Sie hier.
Registrierungscode: SA0PZZFZ (gempex-Stand D1.2)