Compliance-Beratung für Kombinationsprodukte
In der EU ist die Definition von Kombinationsprodukten nicht so eindeutig festgelegt, wie es im 21 CFR 3.2(e) der US FDA geregelt ist. Jedoch kann man diese Definition ebenso in der EU anwenden.
Mit Inkrafttreten der EU MDR sind insbesondere die Anforderungen an integrale Kombinationsprodukte gestiegen, deren bestimmungsgemäße Hauptwirkung nicht durch den Medizinprodukteteil erreicht wird. Vereinfacht gesprochen wird bei der Zulassung dieser Kombinationsprodukte neben der Arzneimittelbehörde nun auch die Benannte Stelle involviert.
Neuerungen für integrale Kombinationsprodukte innerhalb der EU
Alle Market Authorization Holder von integralen Kombinationsprodukten, die als Pharmaprodukt zugelassen werden, müssen neue regulatorische Anforderungen erfüllen. Mit Ende der Übergangsfrist der EU Medical Device Regulation (EU MDR 2017/745) am 26. Mai 2021 müssen die Anforderungen aus Artikel 117 umgesetzt sein.
Für die Medizinproduktekomponente – sofern die Komponente selbst kein zugelassenes Medizinprodukt ist – muss fortan eine Bestätigung der Benannten Stelle eingeholt werden, die bescheinigt, dass die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen gemäß EU MDR Annex I erfüllt sind. Durch diese grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen (GSPR, General Safety and Performance Requirements) sehen sich die Market Authorization Holder mit neuen Anforderungen konfrontiert, zum Beispiel mit dem Risikomanagement nach ISO 14971:2019, die zum jetzigen Zeitpunkt Stand der Technik, aber noch keine harmonisierte Norm zur EU MDR ist.
Market Authorization Holder konnten integrale Kombinationsprodukte bisher alleinig über den pharmazeutischen Zulassungsprozess in Europa auf den Markt bringen. Zukünftig müssen jedoch auch Medizintechnik-Regularien Berücksichtigung finden und damit einhergehend Expertenwissen aufgebaut oder hinzugezogen werden.
Die Experten von gempex sind mit Kenntnissen der Behördenanforderungen, fundiertem Know-how und jahrelanger Erfahrung der richtige Ansprechpartner auf dem Gebiet der Compliance für Medizinprodukte und für Arzneimittel.
Überarbeitung der Produktdokumentation
Integrale Kombinationsprodukte, die ab dem 26. Mai 2021 zugelassen werden bzw. die ab diesem Zeitpunkt eine signifikante Änderung erfahren, müssen den neuen Anforderungen des Artikels 117 der EU MDR genügen. Das bedeutet, dass das Medicinal Product Dossier ein „Medizinproduktkapitel“ enthalten muss, das nach der Struktur der grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen aufgebaut ist und alle geforderten Nachweisdokumente beinhaltet.
Ein elementarer Bestandteil ist das Risikomanagement nach ISO 14971:2019, das in der Pharmaindustrie bisher nicht angewandt wird. Die grundlegende Herangehensweise ist der in der ICH Q9 sehr ähnlich. Das Risiko wird im gesamten Produktlebenszyklus analysiert und kontrolliert. Geeignete Maßnahmen zur Risikovermeidung bzw. Risikoverminderung werden umgesetzt, und ebenso die Überwachung deren Wirksamkeit ist ein fester Bestandteil des Prozesses. Jedoch gibt es auch einige sehr wichtige zusätzliche Forderungen, wie zum Beispiel die sehr detaillierten Anforderungen an einen Risikomanagement-Plan. Zudem kommt das Usability-Engineering nach IEC 62366:2017 als neuer Bestandteil für die Pharmaindustrie hinzu (Stand der Technik, zum jetzigen Zeitpunkt noch keine harmonisierte Norm). Die Entwicklung von Kombinationsprodukten unter Berücksichtigung der Gebrauchstauglichkeit, die eng mit dem Risikomanagement verwoben ist, stellt eine weitere, neue Herausforderung dar.
Überarbeitung der QM-Prozesse
Bei den neuen Anforderungen, die sowohl implizit als auch explizit durch Artikel 117 der EU MDR gefordert werden, handelt es sich zum großen Teil um Prozessnormen und um Ergebnisse des Entwicklungsprozesses für Medizinprodukte, die in die Qualitätsmanagementsystem-Prozesse integriert werden müssen. So sollte man die Prozesse zum Beispiel an die Anforderungen der ISO 14971:2019 und der IEC 62366:2017 anpassen.
Doch nicht nur in der EU gibt es Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem. Die US FDA stellt gemäß 21 CFR Part 820 (Quality System Regulation) spezielle Anforderungen an Prozesse in den Bereichen Management Responsibility, Design Controls, Purchasing Controls, Corrective and Preventive Action, Installation und Servicing.
Vigilanz-Aktivitäten für Kombinationsprodukte
Gemäß EU MDR Artikel 117 sind Vigilanz-Aktivitäten für Kombinationsprodukte, den Prozessen der Medizinprodukteindustrie folgend, nicht gefordert. Sie laufen ausschließlich nach den etablierten Prozessen der Pharmaindustrie.
Dahingegen fordert die US FDA Vigilanz-Aktivitäten nach den Prozessen aller Komponenten des jeweiligen Kombinationsproduktes (Biological, Drug, Device). Es gibt seit Juli 2019 eine neue Guidance für das Post Market Safety Reporting, die die Möglichkeit schafft, den „mehrschienigen“ Meldeprozess zu vereinfachen. Hierbei werden die Informationen, die in den unterschiedlichen Meldeprozessen gefordert werden, in eine Meldung integriert. Die Art dieser Meldung/ Meldeweg (Biological, Drug, Device) richtet sich nach der Komponente, die die bestimmungsgemäße Hauptwirkung erreicht.
Zu dieser Meldung gehört bei einem Kombinationsprodukt mit Medizinprodukteteil auch die Kodierung nach den neuen IMDRF-Codes. Sie wurden vom International Medical Device Regulators Forum (IMDRF) entwickelt, um die internationale Harmonisierung der Vigilanz-Aktivitäten zu beschleunigen. Auch in der EU sind die IMDRF-Codes bei Vigilanz-Meldungen mit Medizinprodukten gefordert.
Sicherstellung der Compliance
Um die Entwicklung von Kombinationsprodukten und die Belieferung des Marktes mit diesen Produkten in Übereinstimmung mit den Anforderungen sicherzustellen, sollte ein pharmazeutischer Hersteller beispielsweise Folgendes tun:
- Prüfen, ob das integrale Kombinationsprodukt unter EU MDR Artikel 117 fällt
- Schulen der Mitarbeiter auf anwendbare Regularien, wie z.B. EU MDR, ISO 14971:2019, IEC 62366:2017, usw.
- Gap-Analyse der Produktdokumentation gegen EU MDR Annex I
- Gap-Analyse des Qualitätsmanagementsystems gegen anwendbare Anforderungen, wie z.B. US FDA 21 CFR Part 820
- Erstellen eines Compliance-Plans, der Strategie und Schritte zur Einhaltung regulatorischer Vorschriften aufzeigt
- Installation eines Projekt-Teams durch das Top-Management, um die Umsetzung des Compliance-Plans zu gewährleisten
- Sicherstellen der zeitnahen Kommunikation & Abstimmung mit der Benannten Stelle
Langjährige Praxiserfahrung für maßgeschneiderte Compliance-Lösungen
Die Experten der gempex stehen dank ihrer langjährigen Industrieerfahrung sowohl in der Medizinprodukte-, als auch in der Pharmaindustrie den Market Authorization Holdern in allen Compliance-Angelegenheiten kompetent zur Seite. Dabei werden Lösungen nicht „von der Stange“ angeboten, sondern individuell auf die Bedürfnisse abgestimmt und effizient umgesetzt.
gempex unterstützt über den gesamten Produktlebenszyklus, so z. B. bei:
- Durchführung von Gap-Analysen
- Erstellung von Compliance-/Projekt-Plänen
- Durchführung von internen Workshops
- Erstellung der konformen Produktdokumentation
- Überarbeitung des Produktrisikomanagement-Systems unter Berücksichtigung der ISO 14971:2019
- Vorbereitung der Bewertung durch die Benannte Stelle
- Überarbeitung von Prozeduren & Arbeitsanweisungen bzw. des gesamten Qualitätsmanagementsystems unter Berücksichtigung der anwendbaren Abschnitte der 21 CFR 820, US FDA Guidelines (z. B. Post Market Safety Reporting) und anderen anwendbaren Regularien
- Training des Personals
- Durchführung von „Mock-up“-Audits
- Kommunikation & Abstimmung mit der Benannten Stelle
Vorteile
- Sicheres Regularienwissen in der Medizinprodukte- und Pharmaindustrie
- Strukturierte und zügige Ermittlung des erforderlichen Aufwands
- Erfahrung und Routine beim Einbinden von Compliance-Funktionen
- Zielgenaue Ausrichtung auf Produkt, Prozess und Projekt
- Effizientes Training der Mitarbeiter "on-the-job”
- Übernahme von Kommunikation und Abstimmung mit der Benannten Stelle